Historische Hintergründe und Skizzen zum Projekt „Zwangsarbeit im Siegerland“


Inhaltsverzeichnis

1. Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 01.07.1965 (neugefasst 2005)
2. Umfang und Ausmaß der Zwangsarbeit in Deutschland
3. Gruppen von Zwangsarbeitern nach Ländern
4. Nach dem Dritten Reich: Displaced Persons und „Repatriierte“
5. Leistungsprogramm der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ an ehemalige Zwangsarbeiter
6. Ausstellung „Zwangsarbeit. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg“ im Jüdischen Museum in Berlin 2010
7. Rekrutierung und Ausmaß der Zwangsarbeit im Siegerland
8. Anmerkungen


1. Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 01.07.1965 (neugefasst 2005)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz dient dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben.

(2) Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sind im Inland liegende

[…]

(9) Gräber von Personen, die in der Zeit vom 1. September 1939 bis 8. Mai 1945 zur Leistung von Arbeiten in das Gebiet des Deutschen Reichs verschleppt oder in diesem Gebiet gegen ihren Willen festgehalten worden waren und während dieser Zeit gestorben sind,

(10) Gräber der von einer anerkannten internationalen Flüchtlingsorganisation in Sammellagern betreuten Ausländer, die dort oder nach ihrer Überführung in eine Krankenanstalt in der Zeit vom 9. Mai 1945 bis 30. Juni 1950 gestorben sind. Ist die Verwaltung des Sammellagers nach dem 1. Juli 1950 in die Zuständigkeit deutscher Stellen übergegangen, tritt der Tag vor der Übernahme in deutsche Verwaltung an Stelle des 30. Juni 1950.

§ 5 Feststellung und Erhaltung von Gräbern

(1) Die Länder haben die in ihrem Gebiet liegenden Gräber nach § 1 festzustellen, in Listen nachzuweisen und diese Listen auf dem Laufenden zu halten.

(2) Demjenigen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, ist Auskunft darüber zu erteilen, ob auf einem Grundstück ein Grab nach § 1 liegt.

(3) Die Länder haben die in ihrem Gebiet liegenden Gräber nach § 1 zu erhalten. Maßnahmen zur Erhaltung sind Anlegung, Instandsetzung und Pflege.

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2. Umfang und Ausmaß der Zwangsarbeit in Deutschland

Das Bundesarchiv: Zwangsarbeit im NS-Staat 1

Ermöglicht wurde dies nicht nur durch die nationalsozialistische Ideologie, vielmehr lieferten unter den Deutschen längst vorhandene Vorurteilsmuster gegenüber Ausländern und ethnischen Gruppen den Boden, auf dem das System der Zwangsarbeit unverurteilt gedeihen konnte. Zwangsarbeit war im NS-Staat ein fortwährend öffentlich begangenes Unrecht, das in den meisten Teilen der Bevölkerung nicht als solches empfunden wurde. Fast sechzig Jahre mussten vergehen, bis sich die deutsche Gesellschaft in ihrer Breite mit diesem Thema beschäftigte und eine Schuld nicht nur bei Unternehmern und öffentlichen Stellen entdeckte.

Herbert stellt fest, daß „ausnahmslos jeder, der als Jugendlicher oder Erwachsener den Krieg innerhalb Deutschlands erlebte, in irgendeiner Form mit den Fremdarbeitern und Kriegsgefangenen zu tun“ hatte. 2

Im Lauf der wissenschaftlichen Diskussion in den vergangenen Jahren hat es sich gezeigt, dass eine Unterscheidung in folgende Gruppen von Zwangsarbeitern zweckmäßig ist (vgl. für das Folgende: Spoerer, Zwangsarbeit, S. 9 ff., 223):

1. Ausländische Zivilarbeiter (besser: Zwangsarbeiter) 3: Sie kamen freiwillig oder unter Zwang und Gewaltanwendung in das Deutsche Reich oder wurden zur Arbeit in ihrer Heimat oder in einem der von den Deutschen besetzten Länder eingesetzt. Eine besonders entrechtete Gruppe unter ihnen bildeten die so genannten „Ostarbeiter“.

2. Kriegsgefangene: Sie wurden nach anfänglichem Zögern intensiv zu Schwerstarbeiten eingesetzt. Sie unterlagen formal dem Schutz der Genfer Konvention. Durch die zwangsweise Überführung ganzer Einheiten in den Status von Zivilisten konnten sie unter anderem auch in der Rüstungsindustrie beschäftigt werden.

3. Häftlinge: Für das Reichsgebiet spielt besonders der Arbeitseinsatz von KZ-Häftlingen und Häftlingen von Arbeitserziehungslagern eine Rolle. In den besetzten Gebieten kommen Ghettoinsassen und Häftlinge spezieller Arbeitslager für Juden hinzu. Sie unterlagen keinerlei rechtlichem Schutz.

Besonders innerhalb der Gruppe 1 gab es gewaltige Unterschiede in den Lebens- und Arbeitsverhältnissen, die sich vorwiegend an der nationalen Herkunft der Arbeiter festmachten. Wenn man die Angehörigen der mit Deutschland verbündeten Länder, die nach Ablauf ihrer sechs- bis zwölfmonatigen Arbeitsverträge Deutschland ungehindert verlassen konnten, weitgehend ausnimmt, so lassen sich als Merkmale für Zwangsarbeit feststellen:

1. in rechtlicher Hinsicht die Unauflöslichkeit des Arbeitsverhältnisses,
2. in sozialer Hinsicht die geringen Chancen, nennenswerten Einfluss auf die Umstände des Arbeitseinsatzes zu nehmen,
3. eine erhöhte Sterblichkeitsrate, die auf überdurchschnittliche Belastung und eine unter dem tatsächlichen Bedarf liegende Versorgung hinweist.

Insgesamt waren während des Zweiten Weltkriegs auf dem Gebiet des Großdeutschen Reichs ca. 13,5 Mio ausländische Arbeitskräfte und Häftlinge von Konzentrationslagern und ähnlichen Haftlagern eingesetzt. Unter Berücksichtigung ihres zum Teil mehrmaligen Statuswechsels waren davon 8,4 Mio Zivilarbeiter 4 , 4,6 Mio Kriegsgefangene und 1,7 Mio KZ-Häftlinge und „Arbeitsjuden“. Von ihnen lassen sich etwa 80 bis 90 % als Zwangs- bzw. Sklavenarbeiter nach der oben genannten Definition bezeichnen. Zahlenmaterial zum Einsatz von Zwangsarbeitern außerhalb des Großdeutschen Reichs wurde bislang noch nicht zusammengetragen.

Eingesetzt waren Zwangsarbeiter in allen Bereichen des Wirtschaftslebens; im Bergbau und der (Rüstungs-)Industrie, in der Land- und Forstwirtschaft, den Kommunalbetrieben, der Verwaltung, im Handwerk, in Privathaushalten usw. Nahezu jeder große und kleine Betrieb hatte mindestens eine ausländische Arbeitskraft beschäftigt. Ihre Arbeitgeber waren vor allem die Unternehmen der Privatwirtschaft, die staatlichen Betriebe der SS und der Organisation Todt, die Kommunalverwaltungen, Landwirtschaftsbetriebe, die Kirchen sowie kinderreiche Familien. Vermittelt wurden sie durch die Arbeitsämter.

Im Spätsommer 1944 waren etwa ein Viertel der Arbeitskräfte in der gesamten deutschen Wirtschaft Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, Anfang 1945 stellten sie in der Landwirtschaft ein Drittel der gesamten Arbeitskräfte. Sie stammten aus allen vom NS-Regime beherrschten Territorien Europas, die meisten aus Polen und der Sowjetunion, letztere erhielten die offizielle Bezeichnung „Ostarbeiter“ und wurden mit einem Aufnäher „Ost“ auf ihrer Kleidung markiert wie vor ihnen bereits die polnischen Arbeitskräfte mit einem „P“. Etwa die Hälfte von ihnen waren Mädchen und Frauen.
———–
Am 1. September 1939 begann mit dem deutschen Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg. Hinter den vorrückenden Truppen errichteten die Arbeitsämter sofort ihre Dienststellen, um in Abstimmung mit dem Reichssicherheitshauptamt und in Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft ausländische Arbeitskräfte als Freiwillige anzuwerben oder gewaltsam nach Deutschland zu bringen.

Mit den Kriegsgefangenen allein konnte der durch Einberufungen zur Wehrmacht verursachte Mangel an deutschen Arbeitern nicht aufgefangen und der rasant steigende Arbeitskräftebedarf der deutschen Kriegswirtschaft nicht gedeckt werden.

Durch Verordnungen und Vertragsbedingungen in ihren Rechten beschnitten, durch falsche Versprechungen getäuscht, in schlechten Baracken und Lagern bei vielfach ungenügender Ernährung untergebracht und an der Rückkehr in ihre Heimat gehindert, arbeiteten zwischen 1939 und 1945 mehr als 12 Millionen Frauen und Männer aus allen Teilen Europas im Deutschen Reich. Als Menschenmaterial für die Produktion in der Rüstungsindustrie, der Landwirtschaft und in Versorgungsbetrieben missbraucht, wurden sie zu Zwangsarbeitern der Deutschen. 5


Archives Nationales, Paris

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3. Gruppen von Zwangsarbeitern nach Ländern

Polen 6
Der Überfall auf Polen machte erstmals die Einberufung von Zivilisten und damit den Abzug von einheimischen Arbeitskräften aus dem Wirtschaftsleben nötig. Sie mussten durch ausländische Arbeiter ersetzt werden. Schon im Herbst 1939, wenige Wochen nach der Besetzung Polens, wurde deutlich, dass der so entstandene Mangel an Arbeitskräften im Reich weder durch freiwillige ausländische Arbeitskräfte noch durch die polnischen Kriegsgefangenen aufgefangen werden konnte. Zwangsmaßnahmen bei der Anwerbung von Arbeitskräften kamen als Folge davon zum systematischen Einsatz. Die in die Verwaltungsstrukturen des Deutschen Reichs eingegliederten polnischen Gebiete waren davon zunächst mehr betroffen als das so genannte „Generalgouvernement“.

Bis zur Ausweitung des Kriegs im Mai 1940 in den Westen war Polen das einzige neu erschlossene Reservoir ausländischer Arbeitskräfte. Die Arbeiter wurden mittels Konskriptionen nach Geburtsjahrgängen, mittels Gestellungsquoten, die den Kreis- und Gemeindeverwaltungen auferlegt wurden, und durch Razzien zwangsweise für den „Reichseinsatz“ gewonnen. Die im März 1940 ergangenen Erlasse des Reichsführers SS (Heinrich Himmler) zur Behandlung der polnischen Arbeitskräfte („Polenerlasse“) setzten diese in diskriminierender Weise außerhalb der für Deutsche geltenden Rechtsordnung.

Im Gesamtzeitraum 1939 bis 1945 leisteten insgesamt ca. 1,6 Mio polnische Zivilisten und ca. 300.000 polnische Kriegsgefangene in Deutschland Zwangsarbeit.

Belgien und Niederlande 7
Während der Reichskommissar für die Niederlande hinsichtlich der Zivilisten ab Februar 1941 sich bis Herbst 1944 immer mehr verschärfende Zwangsmaßnahmen zum Arbeitseinsatz traf, setzten die Besatzer in Belgien und Frankreich vorwiegend auf freiwillige Meldungen von Arbeitswilligen. Mit den belgischen Behörden wurde im Juni 1940 sogar eine Übereinkunft getroffen, daß Belgier nicht zum Arbeitseinsatz in Deutschland gezwungen und Freiwillige nicht in der Rüstungsindustrie eingesetzt würden, an die sich die deutsche Verwaltung allerdings nur bis 1942 hielt. Auf diese Weise gelangten bis zum Frühjahr 1941 ca. 189.000 Belgier als freiwillig verpflichtete Arbeitskräfte nach Deutschland.
Ein Jahr später wurde die Arbeitspflicht eingeführt. Nun konnten jeder Mann zwischen 18 und 50 Jahren und jede unverheiratete Frau zwischen 21 (später 18) und 35 Jahren zur Arbeit im Reich zwangsverpflichtet werden. Zuletzt wurden ganze Geburtsjahrgänge dienstverpflichtet. Die Zahl der im Deutschen Reich arbeitenden Belgier betrug im Gesamtzeitraum des Zweiten Weltkriegs ca. 375.000, die der Niederländer etwa 475.000 Personen.

Frankreich 8
Im besetzten Frankreich wurden sehr schnell zahlreiche Männer gewaltsam zur Organisation Todt verpflichtet und in Nordfrankreich eingesetzt. Vorwiegend setzte die deutsche Besatzungsmacht aber zunächst auf freiwillige Meldungen.

Im Frühjahr 1942 waren ca. 845.000 Franzosen innerhalb Frankreichs für die Organisation Todt, die Wehrmacht und die Rüstungsindustrie tätig. Zu diesem Zeitpunkt änderte sich auch gegenüber Frankreich die deutsche Arbeitspolitik grundlegend. Im September 1942 wurde auch hier die allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen eingeführt. Um die vom Reich geforderten Arbeitskräfte zu erhalten, wurde der Service du travail obligatoire (STO) eingerichtet, der mittels Jahrgangskonskriptionen, also durchaus nicht auf der Grundlage von Freiwilligkeit, die benötigten Arbeiter nach Deutschland vermittelte. Allein im Rahmen vereinbarter tatsächlicher und scheinbarer Austausche von Kriegsgefangenen gegen zivile Arbeitskräfte kamen auf diese Weise bis 1943 mindestens 390.000 französische Zivilarbeiter, darunter zahlreiche Facharbeiter, ins Reich. Die Zahl der Kriegsgefangenen hingegen verringerte sich durch Freilassungen und Heimführungen eher geringfügig, mehr aber durch Überführungen in den Zivilstatus und durch Sterbefälle. Die Zahl der französischen Zivilarbeiter betrug während des Krieges insgesamt etwas über 1 Mio Menschen.

Dennoch unterschied sich der Status der westeuropäischen Arbeiter in Deutschland von dem der Ostarbeiter, Polen und Tschechen ganz erheblich. Sie hatten im allgemeinen bessere Unterkünfte, bessere Verpflegung, bessere Bezahlung und wesentlich weniger strenge Auflagen hinsichtlich des Umgangs mit Deutschen. Die Ursachen für die Besserstellung von Niederländern, Belgiern und Franzosen sind sowohl in der nationalsozialistischen Rasseideologie zu suchen, in der die Angehörigen dieser Völker einen höheren Rang einnehmen, mehr aber noch in Jahrhunderte alten, traditionell verankerten Vorstellungsmustern und Empathien gegenüber diesen Nationen in der breiten deutschen Bevölkerung.

Sowjetische „Ostarbeiter“ 9
Obwohl die zum Tod führenden Auszehrungen der sowjetischen Kriegsgefangenen in den ersten Monaten des Angriffs auf die Sowjetunion bewusst vor den Augen der Zivilbevölkerung nicht verborgen wurden, waren anfangs die Zahlen derjenigen, die sich für den Reichseinsatz freiwillig meldeten, überraschend hoch. Viele ließen sich von der deutschen Propaganda täuschen, die ausländischen Arbeitskräften ein angenehmes Leben ohne Mangel in Deutschland vorgaukelte. Zugleich wurden die Lebensmittelrationen in den Ostgebieten unter das Existenzminimum reduziert, so dass mit der Zeit Hunderttausende in ihren fruchtbaren Heimatländern verhungerten. Für viele war der Transport ins Reich dadurch um so mehr mit der Hoffnung verknüpft, nicht nur selbst zu überleben, sondern auch die Angehörigen von ferne unterstützen zu können.

Die Verpflichtung aller Bewohner der besetzten Ostgebiete, Arbeiten für die Besatzer zu verrichten, erfolgte im Dezember 1941 durch eine Verordnung des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete, Alfred Rosenberg. Davon betroffen waren Männer bis zum Alter von 65 Jahren und Frauen zwischen 15 und 45 Jahren. In der Folge davon wurden den lokalen Behörden Gestellungskontingente auferlegt und einheimische Amtsträger mit den Rekrutierungen beauftragt. Im Sommer 1942 wurde zusätzlich für alle Jugendlichen aus der Ukraine zwischen 18 und 20 Jahren ein zweijähriger Pflichtdienst im Reich eingeführt. Kaum mit dem Nötigsten versehen, wurden die rekrutierten Kinder, Frauen und Männer mit Güterzügen in Durchgangslager im Reich gebracht, von wo sie ihren Einsatzorten und -betrieben zugeführt wurden.

Eines der größten Probleme stellte für die Ostarbeiter ihre in vielen Fällen extrem schlechte Ernährung im Reich dar. Die Rationen und die Qualität des Essens, das zum Teil zu 40 bis 50 % aus Abfällen bestand, schwächte die Menschen so sehr, dass bald Krankheit und Auszehrung in vielen Betrieben bis zur Hälfte der eingesetzten Ostarbeiter arbeitsunfähig machten und die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu erlahmen drohte. Wesentlich bessere Verhältnisse fanden diejenigen Ostarbeiterinnen vor, die wie bereits zahlreiche Polinnen als Dienstmädchen in deutschen Privathaushalten angestellt wurden. Sie mussten nicht in Lagern wohnen, sondern waren in den Wohnungen ihrer Dienstgeber untergebracht.
Im Gesamtzeitraum des Krieges waren ca. 2,75 Mio Ostarbeiter im Reich beschäftigt. Die rechtliche Grundlage für die besondere Behandlung waren die „Ostarbeiter-Erlasse“ vom 20. Februar 1942.

Lokaler Bezug einer Dolmetscherin bei der Dreis-Tiefenbacher Firma Kölsch-Fölzer zu den rassenideologischen Unterscheidungen: 10
„(Die französischen Kriegsgefangenen) bei Kölsch-Fölzer waren als sehr gut untergebracht angesehen. Die russischen Kriegsgefangenen hingegen, die wurden schlimmer gehalten als das Vieh. (…) Am besten behandelt wurden die Engländer. Dann kamen die Franzosen und Belgier. Die wurden in einen Topf geworfen. Dann kamen die Polen, die wurden sehr schlecht behandelt, danach kamen die Russen und danach die Ukrainer. Die ukrainischen Zwangsarbeiter, die da zwangsrekrutiert wurden, die wurden am allerschlimmsten behandelt. Das war furchtbar.“

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4. Nach dem Dritten Reich: Displaced Persons und „Repatriierte“

Nach dem Kriegsende und der Befreiung der Sklaven- und Zwangsarbeiter wurden diese als so genannte Displaced Persons erneut in Lagern untergebracht.

Diejenigen unter ihnen, die ihren Wohnort vor dem Krieg in der Sowjetunion gehabt hatten, wurden ohne Rücksicht auf ihre eigenen Wünsche „repatriiert“ und in die Sowjetunion zurückgebracht. Dort kamen sie in Filtrationslager des Geheimdienstes NKWD, in denen ihre Tätigkeit in Deutschland im Hinblick auf eine Kollaboration mit den Deutschen untersucht wurde.

Wer nach Einschätzung des Geheimdienstes schwer belastet war, wurde zu Zwangsarbeit in einem sowjetischen Lager für die Dauer von bis zu 25 Jahren verurteilt. Betroffen waren davon bis März 1946 ca. 294.000 Personen. Wenn die meisten auch nach dem Tod Stalins begnadigt wurden, so blieben die ehemaligen Zwangsarbeiter, die nicht Häftlinge eines Konzentrationslagers gewesen waren, bis in die 1990er Jahre gesellschaftlichen Diskriminierungen und Verdächtigungen ausgesetzt.

Polen und Balten sowie die Zwangsarbeiter aus den Teilen Weißrusslands und der Ukraine, die vor dem Krieg auf polnischem Staatsgebiet gelebt hatten, hatten die Wahl, ob sie in ihre Heimat zurückgehen, in ein anderes Land emigrieren oder in Deutschland bleiben wollten. 11

Die Befreiung dieser auf 8 – 10 Mio. geschätzten Zwangsarbeiter war das Ziel der Alliierten. Nachdem die Zwangsarbeiter befreit waren, musste eine neue Bezeichnung für diese Menschen gefunden werden. So wurden die ehemaligen Zwangsarbeiter in Displaced Persons (DP) umbenannt. Für diese DPs galten besondere Rechte und so wurde eine Definition für die DPs gesucht. Nach der 1. offiziellen Definition, veröffentlicht in „Outline Plan for Refuggees and Displaced Persons“, waren DPs „Zivilpersonen, die sich wegen Kriegseinwirkungen außerhalb der nationalen Grenzen befinden und die:
1) obwohl sie es wollen, nicht in der Lage sind, nach Hause zurückzukehren oder ein neues Zuhause ohne fremde Hilfe zu finden;
2) in feindliches oder ehemals feindliches Gebiet zurückgebracht werden sollen.“
(Outline Plan for Refugees and Displaced Person, 3.6.1944.) 12

Die Statistik zeigt zunächst ohne Einschränkung eine bewundernswerte Repatriierungsleistung der alliierten Militärbehörden. Trotz all der schwierigen Umstände war es ihnen gelungen zwischen Mai und September 1945 täglich über 33.000 Personen aus den drei Westzonen in ihre jeweiligen Heimatstaaten zu repatriieren. Die Zahl der DPs wurde in diesem Gebiet damit von über 4,6 Millionen auf rund 1,2 Millionen zu reduzieren.

In den Zonen befand sich nun noch eine Restgruppe von DPs, deren Anwesenheit die Alliierten in Bedenken brachte, da rund 13% dieser Gruppe baltische und staatenlose DPs waren, die nicht repatriierbar waren. 66% der Gruppe waren polnische DPs, deren vollständige Repatriierung auf Grund der politischen Veränderungen in Polen ernsthaft zu bezweifeln war.

UNRRA – die Repatriierung der „Heimatlosen Ausländer“
Nach Kriegsende im Mai 1945 gab es in Deutschland 9 620 000 „Heimatlose Ausländer“, sogenannte DPs, die als zur Arbeit verpflichtete Personen aufgrund faschistischer Handlungen nach Deutschland gebracht worden waren.

1,9 Millionen von ihnen waren als Kriegsgefangene in Arbeitslagern untergebracht, die von der UNRRA ( United Nations Relief and Rehabilitation Administration) betreut wurden.

Die UNRRA hatte neben der Betreuung der DPs die Aufgabe die Repatriierung in ihre Heimatländer, sowie ein menschengerechtes Leben zu ermöglichen. Die Arbeit der UNRRA erstreckte sich über zwei Jahre bis zum 30. Juni 1947. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sie es geschafft allein in Deutschland 6 173 213 DPs zu repatriieren. Viele der DPs, vorallem die aus west- und nordeuropäischen Staaten waren freiwillig und ohne größere Schwierigkeiten in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Schwierigkeiten dagegen gab es mit den aus der Sowjetunion, den baltischen Staaten und aus Polen stammenden Heimatlosen Ausländern. Ein Großteil der sowjetischen und baltischen DPs bekam nach Kriegsende den Befehl in ihre Heimatländer zurückzukehren. Sie weigerten sich aber hartnäckig diesem Befehl Folge zu leisten, weil sie fürchteten, in ihrem Land politische Diskriminierung zu erfahren. Durch den Beschluss der UN Vollversammlung vom Februar 1946: „Kein Flüchtling, der in voller Freiheit gültige Einwände (valid objections) gegen die Heimkehr geltend macht, soll hierzu gezwungen werden“, erhielten die DPs das Recht, in den Staaten zu bleiben, in denen sie zur Zwangsarbeit gezwungen worden waren.

Schon bald gab es jedoch erneut Schwierigkeiten, da die Alliierten unterschiedlicher Auffassung über den Beschluss der UN Vollversammlung waren. So führte beispielsweise die UdSSR trotz des oben genannten Verbotes weiterhin Zwangsrepartiierungen durch. 13

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5. Leistungsprogramm der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ an ehemalige Zwangsarbeiter

„Als der Bundestag 1956 das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erließ, blieben die ZwangsarbeiterInnen unberücksichtigt. Das Gesetz erfasste nur Schäden, die im früheren Reichsgebiet entstanden waren an Personen, die zum Stichtag, dem 1. Oktober 1953, ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Das Gesetz beschränkte sich auf die Entschädigung von so genanntem „spezifischem NS-Unrecht“, wie es in seinem § 1 definiert wurde: Schäden, die „aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen“ erlitten wurden. Im Hinblick auf ZwangsarbeiterInnen erkannte die deutsche Justiz in dieser Definition sofort ein Schlupfloch: Die Millionen von Menschen, die aus Osteuropa und Russland zur Zwangsarbeit ins „Reich“ deportiert worden waren, seien nicht aus „rassischen“ Gründen zur Zwangsarbeit verpflichtet worden, sondern „nur“ als Angehörige einer Nation, wie etwa Polen. Also seien sie nach der Definition des BEG keine NS-Verfolgte, sondern „Nationalgeschädigte“. […] Zwar waren Klagen ehemaliger NS-ZwangsarbeiterInnen gegen die Bundesrepublik aufgrund der völkerrechtlichen Staatenimmunität nicht zulässig, Klagen gegen Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft waren aber vor US-amerikanischen Gerichten durchaus möglich. Hierfür genügt nach US-Recht die Geschäftstätigkeit der beklagten Unternehmen im Bezirk des angerufenen Gerichts. Anfang September 1998 erhoben ehemalige europäische ZwangsarbeiterInnen vor Gerichten in New York und New Jersey Klage gegen Siemens, Krupp, Diehl, Henkel, BMW, Daimler-Benz, VW, Audi, Leica, Degussa und MAN.

Plötzlich standen deutsche Unternehmen damit in einer Weise unter Druck, die ihnen die heimische Justiz in den vergangenen fünf Jahrzehnten konsequent erspart hatte. Einen möglichen Ausweg sahen sie in der „act of state doctrine“, derzufolge US-amerikanische Gerichte ausländische Hoheitsakte ohne inhaltliche Nachprüfung anerkennen müssen. Falls es also gelänge, der Sammelklage durch einen deutschen Hoheitsakt zuvorzukommen, würden die US-amerikanischen Gerichte die Klage möglicherweise abweisen. Nun ging es auf einmal sehr schnell: Knapp zwei Monate nach den ersten „class actions“ verkündete die Bundesregierung, sie wolle durch Hoheitsakt „gemeinsam mit deutschen Industrieunternehmen eine Stiftung schaffen, die künftig an ehemalige Zwangsarbeiter Entschädigung zahlen“ solle.

Zwölf der größten deutschen Konzerne begannen eine „Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft“. Es handelte sich um Allianz, BASF, Bayer, BMW, DaimlerChrysler, Deutsche Bank, Degussa-Hüls, Dresdner Bank, Thyssen-Krupp, Hoechst, Siemens und Volkswagen. Der Stiftung schlossen sich über 6.500 weitere, ebenso „traditionsreiche“ deutsche Betriebe an; hinzu kamen fast 9.000 mittelständische Unternehmen, z.B. aus der Landwirtschaft. (⇨ Ziel: umfassende und dauerhafte Rechtssicherheit; Rechtsfrieden)
[…] Die Mindestbeteiligung am Fonds für einzelne Unternehmen lag bei 500.000 DM, Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mrd. DM und einer Bilanzsumme von mehr als 300 Mrd. DM hatten mit 100 Mio. DM die höchsten Beiträge zu dem Fonds zu leisten. Die Belastungen für einzelne Unternehmen lagen damit in allen Fällen zwischen 1 und 2,5 Promille des Jahresumsatzes. Die Zahlungen an die Stiftung waren zudem steuerlich absetzbar, so dass der Bund letztlich auch hiervon einen Teil übernahm.“ 14

Die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Stiftung EVZ) wurde von der „Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft“ und dem Bund gestiftet. Errichtet und in ihren Aufgaben beschrieben wurde sie durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, das am 12. August 2000 in Kraft trat. Das Ziel war, über internationale Partnerorganisationen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter und einige weitere Gruppen von NS-Opfern individuelle humanitäre Leistungen zu zahlen. Das Stiftungsvermögen belief sich auf 10,1 Mrd DM. Dieser Betrag setzte sich aus freiwilligen Leistungen von ca. 6500 deutschen Unternehmen (5,1 Mrd DM) und dem Beitrag des Bundes in Höhe von 5 Mrd DM zusammen.

Von diesem Kapital wurden bis zum Abschluss der Tätigkeit der Stiftung knapp 8,7 Mrd DM (4,45 Mrd Euro) an ehemalige Zwangsarbeiter in Form von individuellen Einmalleistungen ausbezahlt.

Um als ehemaliger Zwangsarbeiter Leistungen erhalten zu können, musste der Betroffene in einem Konzentrationslager, Ghetto oder einer ähnlichen Haftstätte verbunden mit Zwangsarbeit inhaftiert gewesen sein (sog. Kategorie A) oder von seinem Heimatland in das Deutsche Reich oder ein von Deutschland besetztes Gebiet verschleppt worden sein und dort Zwangsarbeit unter Haftbedingungen, haftähnlichen oder vergleichbar besonders schlechten Lebensbedingungen geleistet haben (Kategorie B).

Die Höhe der Zahlungen wurde anhand dieser beiden Kategorien A und B und einer weiteren Kategorie C, die in Ausnahmen Zahlungen an Opfer mit andern Leidensmerkmalen zuließ und vor allem Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft betraf, pauschaliert. Demnach erhielten die Leistungsberechtigten der Kategorie A bis zu 15.000 DM (7.670 €) und die der Kategorien B und C bis zu 5.000 DM (2.560 €).
Die Betroffenen oder ihre Rechtsnachfolger mussten ihre Anträge bis zum 31.12.2001 gestellt haben, während sie die benötigten Nachweise später beibringen konnten. Bis zum 30.9.2006 waren alle Antragsverfahren abzuschließen.

Aus dem Plafonds zum Ausgleich von Zwangsarbeit wurden Leistungen an 1.665.000 Opfer und deren Rechtsnachfolger verteilt. Diese Leistungen umfassten mit einem Gesamtvolumen von 4,529 Mrd Euro den größten Teil der insgesamt zur Verfügung stehenden 5,580 Mrd Euro.
Leistungen wurden ferner gewährt für:

  • Personenschäden, die z.B. auf Grund medizinischer Experimente oder einer Unterbringung in einem Heim für Kinder von Zwangsarbeitern („Ausländerkinder-Pflegestätten“) entstanden sind; in letzterem Fall waren sowohl überlebende ehemalige Insassen dieser Heime als auch ehemalige Zwangsarbeiterinnen, die den Verlust (Tod) eines Kindes infolge der gewaltsamen Wegnahme und Heimunterbringung erlitten hatten, leistungsberechtigt. Aus diesem Plafonds konnten Leistungen an über 8.000 Opfer in Höhe von bis zu je 8.300 DM (4.240 Euro) ausbezahlt werden.
  • Vermögensschäden, wenn deutsche Unternehmen daran wesentlich, direkt und schadensursächlich beteiligt waren;
  • nicht ausgezahlte Lebensversicherungsansprüche aus der NS-Zeit;
  • humanitäre Fonds zugunsten von Überlebenden des Holocaust und in gleicher Weise verfolgten Sinti und Roma.
  • Mit Ablauf des Jahres 2006 war das finanzielle Entschädigungsprogramm der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ beendet. Aus Restmitteln konnten zusätzliche soziale und medizinische Projekte zu Gunsten ehemaliger Zwangsarbeiter in den Staaten Osteuropas aufgenommen werden.

    Im Rahmen der Zahlungen der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wurde der Begriff „Entschädigung“ stets vermieden. Dabei lag der Grund dafür nicht mehr in der Behauptung bestimmter Rechtspositionen. Vielmehr war allen Beteiligten klar, dass bei einer für den einzelnen trotz allem recht geringen und einmaligen Zahlung im Angesicht des Ausmaßes des erlittenen Unrechts und der zugefügten Gewalt nicht von einer wirklichen „Entschädigung“ gesprochen werden dürfe. Es konnte sich nur um eine symbolische materielle Geste handeln und um eine öffentliche Anerkennung des Schicksals der Betroffenen als Opfer des Nationalsozialismus. In diesem Bewusstsein wurde das Auszahlungsprogramm am 12. Juni 2007 mit einem offiziellen Festakt des Bundespräsidenten Horst Köhler im Schloss Bellevue im Beisein der Bundeskanzlerin Angela Merkel offiziell beendet. 15

    Nachweisbeschaffung 16 – wichtig für Briefverkehr aus Stadtarchiv Siegen
    Um ihre Tätigkeit als Zwangsarbeiter glaubhaft zu machen, sollten die Antragsteller ihre Berichte durch geeignete Dokumente belegen. In Frage kamen dafür z.B. ein Werksausweis, ein Arbeitsbuch oder ein sonstiges Dokument, das auf ein Beschäftigungsverhältnis hindeutet. In vielen Fällen lagen den Betroffenen keine derartigen Nachweise vor. Die Partnerorganisationen waren bemüht, die Antragsteller durch Beratung und eigene Recherchen bei der Nachweisbeschaffung zu unterstützen. Sofern auch auf diese Weise keine geeigneten Belege ermittelt werden konnten, war eine Anfrage beim Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes (ISD) in Bad Arolsen vorgesehen.
    Das Ergebnis dieses dreistufigen Verfahrens stellte sich mit einer Trefferquote von nur 30 % schon bald als unbefriedigend heraus. Die Folge waren zahlreiche unkoordiniert gestreute Einzelanfragen von Opfern und Partnerorganisationen unmittelbar an die deutschen Archive, deren Bearbeitung sich durch langwierige postalische Zuordnungen zu den nach Einschätzung der Archivare möglicherweise auskunftsfähigen Stellen erschwerte.

    Da im Interesse der Opfer eine zügige und treffsichere Bearbeitung dringend sicherzustellen war, übernahmen das Bundesarchiv, der Internationale Suchdienst und der Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte die Aufgabe, ein geeignetes koordiniertes Verfahren zu entwickeln. Auf diese Weise wurde mit dem Projekt „Nachweisbeschaffung für ehemalige NS-Zwangsarbeiter/-innen“ ein umfassender Archivverbund ins Leben gerufen. Die Funktionsweise dieses Verbunds basierte auf einer zentralen Verteilstelle, bei der alle Anfragen zusammengefasst wurden, die weder die Partnerorganisationen noch der ISD mit geeigneten Nachweisen positiv belegen hatten können. Auf Grund der Angaben in den Anträgen wurden sie nach regionalbezogenen Kriterien in standardisierter, elektronischer Form an die jeweiligen Landeskoordinierungsstellen in den einzelnen Bundesländern geleitet. Dort wurden die Anfragen entweder direkt bearbeitet oder an die regional und lokal zuständigen Staats- und Kommunalarchive weitergeleitet, die ihre Ergebnisse ebenfalls in standardisierter elektronischer Form rückmeldeten. Einbezogen waren von Anfang an auch andere staatliche Stellen, bei denen mit einschlägiger Überlieferung zu rechnen war (z.B. die Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens für die Zwangsarbeiter bei der Reichsbahn).

    Der Archivverbund wurde schließlich auf über 300 deutsche archivische Einrichtungen erweitert, unter denen sich auch einzelne größere Firmenarchive und die in Deutschland befindlichen KZ-Gedenkstätten befanden. Durch den Archivverbund konnte die Trefferquote wesentlich erhöht und damit sehr vielen ehemaligen Zwangsarbeitern doch noch zum Erwerb eines Leistungsanspruchs verholfen werden.
    Immer noch unbefriedigend war die Nachweissituation für ehemalige Zwangsarbeiter, die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion lebten und in den heute polnischen Gebieten des Großdeutschen Reichs eingesetzt worden waren. Wenn auch seitens der polnischen Partnerorganisation hervorragend nach Nachweisen für polnische Opfer recherchiert wurde, so war dies für Anfragen nichtpolnischer Staatsbürger kaum zu erwarten.

    Aus diesem Grund hat das Bundesarchiv Kontakt mit der Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens und der Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung aufgenommen. Nachdem der Bedarf und die Voraussetzungen für eine Ausdehnung des bestehenden Archivverbunds auf Polen ermittelt und geklärt worden waren, konnte eine Verteilstelle in Warschau eingerichtet werden. Hierher gelangten alle Anfragen, die sich auf einen Einsatzort in Polen bezogen und in deutschen Archiven nicht recherchierbar waren. An der weiteren Bearbeitung waren die 16 polnischen Staatsarchive, die KZ-Gedenkstätten und das Institut zur Nationalen Erinnerung in Warschau beteiligt.

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    6 .Ausstellung „Zwangsarbeit. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg“ im Jüdischen Museum in Berlin 2010

    Die Ausstellung „Zwangsarbeit. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg“ ist die erste im öffentlichen Raum, die die gesamte Geschichte dieses kollektiven nationalsozialistischen Verbrechens und seiner Folgen nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland erzählt. Sie wurde 2010 im Jüdischen Museum Berlin eröffnet. Schirmherr der Ausstellung ist der deutsche Bundespräsident Christian Wulff. Die Ausstellung wurde von Mitarbeiterinnen der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora erarbeitet und von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gefördert.

    Homepage zur Ausstellung: http://www.ausstellung-zwangsarbeit.org/de/389/

    Volkhard Knigge, Direktor der Stiftung Buchenwald:
    „Es ist eine Ausstellung über die Tiefendurchdringung, die nationalsozialistische Tiefendurchdringung der deutschen Gesellschaft und den Rassismus als Kernbestandteil dieser Zwangsarbeit.“ (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1282608/)

    Aus dem Ausstellungskonzept:
    „20 Millionen Menschen aus fast allen Ländern Europas mussten für das nationalsozialistische Deutschland Zwangsarbeit leisten, sowohl in den von den Deutschen besetzten oder kontrollierten Ländern als auch im Deutschen Reich. Die diesen Menschen abgepresste Arbeit war unabdingbar für die deutsche Kriegsführung, und sie trug außerdem zur Sicherung des Lebensstandards der Deutschen im Krieg bei. […] Auch wenn die Nationalsozialisten die Zwangsarbeit Nichtdeutscher aus rassistisch-ideologischen Gründen zunächst im Wesentlichen auf die besetzten Länder beschränken wollten, gehörten Zwangsarbeiterlager sowie Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter spätestens seit 1942 zum Alltag im nationalsozialistischen Deutschland. Denn die aus allen Teilen Europas herangezogenen Arbeitskräfte sind überall eingesetzt worden: in Rüstungsbetrieben ebenso wie auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Handwerk, in öffentlichen Einrichtungen oder in Privathaushalten. Ob als Besatzungssoldat in Polen oder als Bäuerin in Thüringen – alle Deutschen begegneten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, fast alle waren involviert. Der Zwangsarbeitereinsatz war kein Geheimnis. Er war ein weitgehend öffentliches Verbrechen. […] Die Geschichte der nationalsozialistischen Zwangsarbeit – so der Befund – lässt sich keinesfalls auf ein bloßes Regimeverbrechen reduzieren, sie wird vielmehr als Gesellschaftsverbrechen erkennbar. Denn immerhin gehörten zu den Profiteuren und Akteuren der Zwangsarbeit nicht nur genuin nationalsozialistische Institutionen oder große (Rüstungs-)Unternehmen, sondern auch Millionen von Handwerkern, Landwirten, Privathaushalten und sogar karikative Einrichtungen der Kirchen. Anders gesagt, Zwangsarbeit formierte die von den Nationalsozialisten propagierte, auf Inklusion und rassistischer Exklusion beruhende „Volksgemeinschaft“ zugleich als Zugewinngemeinschaft – und dies nicht nur materiell. […] Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Mit der Herausarbeitung der nationalsozialistischen Durchdringung der deutschen Gesellschaft will die Ausstellung nicht einer Kollektivschuld das Wort reden, wohl aber einen möglichst tiefenscharfen Blick auf den NS-Staat und damit auf die denkbar radikalste Form einer rassistischen Gesellschaftsordnung ermöglichen. Dazu ist die differenzierte Darstellung der gesellschaftlichen Akteure und ihrer Handlungen im Spannungsfeld von aktiver Teilhabe über passive Duldung der Verbrechen bis hin zu heimlicher Anteilnahme, Verweigerung oder Widerstand unerlässlich.“

    (aus dem Begleitband zur internationalen Wanderausstellung „Zwangsarbeit. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg“, hg. v. Volkhard Knigge, Rikola-Gunnar Lüttgenau, Jens-Christian Wagner, Weimar 2010, S. 6-11. Hier: http://www.ausstellung-zwangsarbeit.org/de/312/)

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    7. Rekrutierung und Ausmaß der Zwangsarbeit im Siegerland

    Mögliche Gliederung (siehe Pfau: (2005): Kriegsende 1945 in Siegen, S. 111-120)

    • a. Anwerbung und Gefangennahme
    • b. Transport und Ankunft
    • c. Soziale und rassenideologische Hierarchie
    • d. Unterbringung in Lagern
    • e. Bewegungsfreiheit, Flucht und Bestrafung
    • f. Ernährungslage und zivile Lebensführung

    Im September 1939 scheinen die ersten ‚Tschechen-Transporte‘ nach Annexion des Sudetengebietes in Siegen eingetroffen zu sein. Im Vergleich zu anderen Industrieregionen wäre dies verhältnismäßig spät gewesen. Mit dem Überfall auf Polen 1940 wurden polnische Arbeitskräfte überwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt. „Im Mai 1940 leben im Landkreis 34 Polinnen und 59 Polen, im Juli 1942 sind es insgesamt 278.“ 17 Kriegsgefangene aus Westeuropa kamen nach dem Angriff auf Frankreich im Mai 1940 zum Einsatz. Die Arbeitskräfte werden in Siegen im Rahmen des umfangreichen Luftschutzprogramms tätig. Ihr Beitrag bestand in „harter Knochenarbeit, wie dem Ausheben der Erde für Löschwasserbehälter, Bunkerfundamente oder Bauten der LS-Leitung.“ 18 Die ersten Massentransporte mit sowjetischen Arbeitskräften trafen in Siegen im März 1942 ein. 19 „Während sich bei »Westarbeitern« durchaus von Anwerbung sprechen ließ, bildete die Rekrutierung polnischer und sowjetischer Arbeiter und Arbeiterinnen nur eine der besonders brutalen Komponenten im Gesamtzusammenhang der Ausplünderung ihrer Länder.“ Aus einer handschriftlichen Tabelle des Wirtschaftsamtes des Kreises Siegen geht hervor, dass im Herbst 1944 11.466 Ausländer in den Kommunen des Landkreises beschäftigt wurden. „Zu diesem Zeitpunkt war ca. jede dritte Arbeiterin bzw. jeder dritte Arbeiter im Landkreis Siegen Zwangsarbeiter oder Kriegsgefangener. 60% aller ausländischen Beschäftigten kamen aus Russland.“ „Seit Ende 1942 (…) häuften sich die Berichte über Zwangsrekrutierungen sowjetischer Arbeitskräfte für das Reich, da die freiwilligen Meldungen auf die Aufrufe der Anwerbekommission sanken und hinter den Forderungen der deutschen Behörden zurückblieben.“

    Für die Ausstellung in Siegen würden sich die Polizeifotos sowjetischer Zwangsarbeiter aus dem Durchgangslager Soest eignen, die sich im Privatbestand von Uli Opfermann befinden (siehe Buch S. 48, 50). Ebenfalls aus dem Privatbestand von Opfermann sind die Fotos von den Zwangsarbeiterbaracken nützlich, um Unterbringung in Lagern zu illustrieren (gemäß der Ostarbeiter-Erlasse).

    Zur Behandlung der Ostarbeiter und ihre Absonderung von Zivilarbeitern eignen sich Originaldokumente (als Datei vorliegend) „Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten“ (auch Ostarbeiter-Erlasse genannt) vom 20.02.1942 und „Nachträge zu den Allgemeinen Bestimmungen für Ostarbeiter“ vom 09.04.1942. Damit sollte der Kontakt der Zivilbevölkerung mit den Zwangsarbeitern möglichst gering gehalten werden und Mitleid und Mitgefühl zwischen Deutschen und Ausländern zu vermeiden.

    „In welchen Größenordnungen für die Siegerländer Bevölkerung Lager und Lagerinsassen präsent waren, erhellt eine Auflistung, die 1949 im Landratsamt aus Angaben der Gemeinden des Kreises zusammengestellt wurde. Für den Zeitraum von 1939 bis 1945 werden insgesamt 150 Lager für zivile Arbeitskräfte und 51 Kriegsgefangenenlager in 32 Ortschaften genannt. Nimmt man die Lager in Siegen hinzu, sind es deutlich über 200, die es über kürzere oder längere Zeit irgendwann während der Kriegsjahre (…) gegeben hat.“ Die meisten Lager waren mit weniger als 50 Menschen besetzt. Die größten Lager (insgesamt 12 Stück) fassten über 200 Insassen.

    „Für den Höhepunkt der Ausländerbeschäftigung im Herbst 1944 werden allein für die Stadt Siegen 26 zivile und militärische Lager genannt.“ (siehe Plan im Anhang in Buch von Opfermann, der zu vergrößern wäre)

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    8. Anmerkungen:
    1 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/geschichte/index.html, 13.08.2011.
    2 Herbert (1985): Fremdarbeiter, Politik und Praxis des »Ausländer-Einsatzes« in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, S. 11.
    3 Zeitzeugen benutzen häufig die Begriffe Ostarbeiter oder Fremdarbeiter. Der Begriff Zwangsarbeiter, Sklavenarbeiter oder displaced persons stammt von den Alliierten (siehe Opfermann (1991): Heimatfremde, S. 12).
    4 Die genaue Zahl der Zwangsarbeiter ist strittig. Bei den Nürnberger Prozessen ging man für Januar 1945 von 4.795.000 Menschen aus. Ulrich Herbert (1991): Europa und der „Reichseinsatz“, gibt 7.906.760 an (siehe Pfau (2005): Kriegsende 1945 in Siegen, Anm. 1, S. 248).
    5 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/, 13.08.2011
    6 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/geschichte/auslaendisch/polen/index.html, 13.08.2011.
    7 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/geschichte/auslaendisch/freiwillige/index.html, 13.08.2011
    8 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/geschichte/auslaendisch/freiwillige/index.html, 13.08.2011.
    9 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/geschichte/auslaendisch/russlandfeldzug/index.html, 13.08.2011.
    10 Opfermann (1991): Heimatfremde, S. 30.
    11 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/geschichte/displacedp/index.html, 13.08.2011.
    12 http://www.geschichtsatlas.de/~ga2/vzzdp.htm, 13.08.2011.
    13 http://www.geschichtsatlas.de/~ga2/unrra.htm, 13.08.2011.
    14 Nora Markard/Ron Steinke (2007): Schadlos gehalten. Die deutsche Abwehr von Entschädigungsansprüchen ehemaliger NS-ZwangsarbeiterInnen. In: ak – zeitung für linke debatte und praxis, Nr. 518, 22.6.2007.
    15 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/leistungen/direktleistungen/leistungsprogramm/index.html, 13.08.2011.
    16 http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/leistungen/direktleistungen/nachweisbeschaffung/index.html, 13.08.2011.
    17 Opfermann (1991): Heimatfremde, S. 51.
    18 Ebd., S. 52.
    19 Meyer (1995): Sowjetische Zwangsarbeiter im Kreis Siegen 1941-1945, S. 42.

     

     

    Kontakt: vvn-bda@gh-siegen.de
    Web: siegen.vvn-bda.de